Eintritt in die evangelische Kirche

Wenn du nicht getauft wurdest oder deine Taufe in einer nichttrinitarischen Kirche (die die Heilige Dreifaltigkeit nicht anerkennt) stattfand:
Der Eintritt ungetaufter Personen in die Evangelisch-Augsburgische Kirche erfolgt durch die Heilige Taufe.
Wenn du bereits in einer beliebigen trinitarischen christlichen Kirche (die die Heilige Dreifaltigkeit anerkennt) getauft wurdest:
Der Übertritt getaufter Christen in die Evangelisch-Augsburgische Kirche erfolgt nach einer angemessenen, in der Regel längeren Vorbereitung. Diese umfasst das Kennenlernen der evangelischen Theologie, des liturgischen Jahresrhythmus und des alltäglichen Lebens unserer Gemeindegemeinschaft.
Die Vorbereitung findet meist im Rahmen von Einzel- oder Gruppengesprächen in der St.-Christophorus-Kirche statt, durch die Teilnahme an Gottesdiensten sowie an Gemeindeveranstaltungen.
Der öffentliche Akt des Beitritts zu unserer Gemeinschaft (Konversion) geschieht während eines Gottesdienstes, in dem das Sakrament des Heiligen Abendmahls gefeiert wird.
In begründeten Fällen kann der Beitritt in einer separaten Feier erfolgen. Die Person, die der Kirche beitritt, wird von evangelischen Zeugen (mindestens zwei Personen) begleitet. Nach der Zeremonie unterzeichnen der Beitretende, die Zeugen und der Pfarrer das Beitrittsprotokoll zur Kirche.
Für die Vorbereitung und Durchführung des Konversionsprozesses ist der Propst verantwortlich, der entscheidet, ob die betreffende Person bereits für die Konversion bereit ist.